Bis Ende März 2024 Bundestag verlängert Energiepreisbremsen
17. November 2023Mit der Verlängerung der Energiepreisbremsen bleiben die Strom- und Gaspreise für Privathaushalte bis Ende März 2024 für einen Großteil des Verbrauchs gedeckelt. Die Union will eine Klage gegen das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen prüfen.
Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend beschlossen, die zum Jahresende auslaufende Energiepreisbremsen für Strom und Gas bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben zustimmen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es zur Begründung aus dem Energieausschuss des Bundestags.
Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch massiv gestiegene Energiepreise finanziell überfordert werden. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt – für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.
Merz lässt Sondervermögen für Energiepreisbremsen prüfen
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil von Mittwoch lässt CDU-Chef Friedrich Merz auch das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Merz sagte am Donnerstagabend im ZDF, er habe ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, ob die Entscheidung des Verfassungsgerichts auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gelte.
Er rechne mit einem ersten Ergebnis in der kommenden oder spätestens Anfang der übernächsten Woche. „Auf dieser Grundlage werde ich dann die Entscheidung treffen, ob wir auch gegen den WSF nach Karlsruhe gehen“, kündigte Merz an. Aus dem WSF werden die Energiepreisbremsen finanziert.
Auch in der Bundesregierung wird geprüft, welche Folgen das Karlsruher Urteil für den WSF hat, den Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als „Doppelwumms“ gegen als Folge des Ukraine-Krieges gestiegene Energiepreise bezeichnet hatte.
Der WSF war 2022 unter Aussetzung der Schuldenbremse mit 200 Milliarden Euro Krediten ausgestattet worden. Die Regierung schuf sich damit einen Schuldenrahmen auf Vorrat. Daraus werden unter anderem die Gas- und Strompreisbremsen finanziert.
Umwidmung von Notlagenkrediten verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die von der Ampel Ende 2021 vorgenommene Umwidmung von Notlagenkrediten aus der Corona-Pandemie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit fehlen der Koalition nun 60 Milliarden Euro. Dabei hatte das Gericht auch auf das Prinzip der Jährlichkeit verwiesen. Daraus könnte folgen, dass unter Aussetzung der Schuldenbremse aufgenommene Notlagenkredite nur in dem Jahr verwendet werden dürften, in dem die neuen Schulden aufgenommen wurden.