Kabinett beschließt neue Einreiseregeln
13. Januar 202114:52:42
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss künftig innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Das sieht eine neue Verordnung vor, die das Kabinett verabschiedet hat.
Wegen der in einigen Ländern grassierenden Mutation des Coronavirus werden die Regeln für die Einreise aus diesen Regionen nach Deutschland verschärft. Das Bundeskabinett verabschiedete eine neue Verordnung, wonach Rückkehrer aus Regionen mit besonders hohen Inzidenzen oder mutierten Varianten des Virus schon vor der Einreise einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Dieser Nachweis könne bei der Einreisekontrolle verlangt werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Der dafür notwendige Abstrich darf der Verordnung zufolge nicht länger als zwei Tage her sein.
Rückkehrer aus anderen Risikogebieten müssen den Angaben zufolge spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Test nachweisen. „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Wer darauf trotzdem nicht verzichten wolle, müsse sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Für alle Reisenden gilt den Angaben zufolge zudem weiter die Pflicht, sich bei Einreise digital anzumelden.
Zehntägige Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebiet
Zudem gilt in allen Bundesländern nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Sie wird nicht durch die Einreiseverordnung geregelt, sondern wird von den Ländern auf Grundlage der abgestimmten Musterquarantäne-Verordnung des Bundes festgelegt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung wird derzeit noch beraten.
Ein Ende vergangener Woche bekanntgewordener Entwurf der Quarantäne-Verordnung hatte für Aufregung gesorgt, weil er Ausnahmen für Geimpfte und Covid-19-Genesene bei der Quarantäne vorsah. Obwohl die Musterverordnung noch nicht verabschiedet ist, setzten einzelne Länder die Ausnahmen oder Teile davon bereits um, darunter Sachsen-Anhalt. Die Einreiseverordnung sieht bei den Anmelde- und Testpflichten keine Ausnahmen für Geimpfte oder Menschen vor, die bereits mit Corona infiziert waren. Sie soll am Donnerstag in Kraft treten.
Ab 1. März sollen Einreisende zudem über eine SMS aufs Handy über die geltenden Einreisebestimmungen in Deutschland informiert werden.