Verfassungsänderung angeregt Spahn will härtere Sanktionen beim Bürgergeld

Verfassungsänderung angeregt Spahn will härtere Sanktionen beim Bürgergeld

14. Januar 2024 Aus Von mvp-web

Stand: 14.01.2024 11:07 Uhr

Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld reichen ihm nicht: Der CDU-Politiker Spahn will Menschen, die ein Jobangebot nicht annehmen, die Unterstützung streichen. Dafür müsse notfalls die Verfassung geändert werden.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat noch schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Dafür bringt er auch eine Verfassungsänderung ins Spiel: „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, betonte Spahn.

 Jens Spahn spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 10.11.2023.

Wem ein Jobangebot gemacht werde, habe die Pflicht, dieses auch anzunehmen, sagte Spahn.

Weiter erklärt er: „Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das lässt sich so auch in die Verfassung aufnehmen.“ Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld wertete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht reiche.

Menschen stehen in einem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit in einer Schlange.

analyse 06.01.2024

Maximal zwei Monate kein Bürgergeld

Das Kabinett hatte am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.

Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.

IG Metall spricht von Symbolpolitik

IG-Metall-Chefin Christiane Benner kritisierte die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als „reine Symbolpolitik“. „Wir haben eine äußerst geringe Zahl radikaler Jobverweigerer“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Benner kritisierte: „Hier wird nach unten getreten, obwohl es schwarze Schafe häufig auf der Kapitalseite gibt – Steuerflucht, Betrug, Täuschung. Und die verursachen größeren Schaden, auch gesellschaftlich, als die wenigen Bürgergeldempfänger, auf die sich die Diskussion gerade einschießt.“