Ludwigslust-Parchim: Schule und Kita nur noch mit Notbetreuung

24. Januar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 24.01.2021 14:53 Uhr

Von Montag an (25. Januar) gelten im Landkreis Ludwigslust-Parchim schärfere Corona-Regeln. Der Besuch von Kitas, Kinderpflegestellen und Schulen ist bis einschließlich 14. Februar untersagt, es gibt für Ausnahmefälle eine Notbetreuung.

Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz bei Corona-Infektionen im Landkreis Ludwigslust-Parchim unter 150 liegt, gelten dort mit Beginn der neuen Woche verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen, wie der Kreis am Wochenende mitteilte. Demnach ist der Besuch von Kitas und Schulen bis einschließlich 14. Februar nicht möglich. Allerdings gebe es für Ausnahmefälle eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind. Der Landkreis wies im täglichen Lagebericht des Landesamts für Gesundheit und Soziales vom Sonnabend eine Sieben-Tages-Inzidenz von 142,1 auf, am Freitag von 141,2.


Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten in MV

Alles, was Sie über die bis Mitte Februar verlängerten Corona-Einschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern wissen müssen.

 


Kreis Ludwigslust-Parchim verweist auf “Ampelerlass”

Der Landkreis berief sich bei seiner Entscheidung auf den sogenannten Ampelerlass der Landesregierung. Danach sollen die Maßnahmen solange in Kraft bleiben, bis der Schwellenwert von 150 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen für mindestens 14 Tage ununterbrochen unterschritten werden. Wie es in einer Erklärung des Kreises weiter heißt, hätten sich die Landkriese und kreisfreien Städte nach den Bund-Länder-Beratungen am Dienstag darauf verständigt, den vergangenen Donnerstag (21. Januar) als Stichtag für weitere Maßnahmen in Kitas und Schulen zu wählen, die von der kommenden Woche an gelten sollen. Am vergangenen Donnerstag betrug die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises 163,9 Neuinfektionen – lag damit über dem kritischen Wert von 150. Im Januar lag der Inzidenzwert des Landkreises meist zwischen 150 und 190.

Ausnahme für Abschlussklassen

Eine Ausnahme bei der Einstellung des Prädenzunterrrichts bilden Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald gelten die schärferen Bedingungen von Mittwoch an, Montag und Dienstag seien sogenannte Übergangstage, hieß es. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen bereits und bleiben bestehen.