Corona-Lockdown: Welche Berufe gelten in MV als systemrelevant?
25. Januar 2021Ab einer 150er Inzidenz schließen in den Kreisen Mecklenburg-Vorpommerns Kitas und Schulen. Nur bestimmte Berufstätige dürfen ihre Kinder in die Notbeteuung bringen. Doch welche sind das?
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist häufig von „systemrelevanten Berufen“ die Rede. Doch was ist damit eigentlich gemeint? Besonders wichtig ist die Definition in Kreisen und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns, in denen der Inzidenzwert über 150 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen Wochenfrist steigt. Hier dürfen nur noch Arbeitnehmer aus diesen systemrelevanten Berufen ihre Kinder in die Kita oder Schule bringen.
Notfallbetreuung: Kritische Infrastruktur soll gesichert werden
In die Notfallbetreuung dürfen Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in Berufen der sogennanten kritischen Infrastruktur arbeitet. Unabhängig davon soll es möglich sein, dass Kinder von Alleinerziehenden auch aus nicht systemrelevanten Bereichen in die Notfallbetreuung aufgenommen werden.
So ein Einzelfall sei gegenüber der Schulleitung zu begründen. Dieser liege beispielsweise dann vor, wenn „die Kinderbetreuung mit einer Tätigkeit im Homeoffice aufgrund der Art der Tätigkeit für die Alleinerziehenden nicht gut vereinbar ist“. Eine weitere Ausnahme bilden Kinder mit „komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen“. Auch sie sollen weiter in die Betreuungseinrichtungen gehen dürfen. Außerdem findet für Abschlussklassen weiterhin Präsenzunterricht statt, unabhängig vom Inzidenzwert.
Folgende Bereiche gelten laut Allgemeinverfügung des Landes als systemrelevant. Die Relevanz ist durch eine Unabkömmlichkeitserklärung des Arbeitgebers zu belegen.
Öffentliche Daseinsvorsorge:
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
- Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung
- Tankstellen
- Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur)
- Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr
- Post- und Paketzustelldienste
- Bestatterinnen und Bestatter
- Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur
- Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur