Corona: Test-Bescheinigung vom Arbeitgeber

Corona: Test-Bescheinigung vom Arbeitgeber

2. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 02.04.2021 14:44 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern können Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter auf Corona testen, dafür eine Bescheinigung ausstellen. Außerdem können sich alle Bürger ab 60 Jahren einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca holen. Landräte und Oberbürgermeister können Ausgangssperren lokal begrenzt festlegen.

Arbeitnehmer können sich in Mecklenburg-Vorpommern von ihrem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass sie an ihrem Arbeitsplatz negativ auf Corona getestet worden sind. Damit könnten die Test-Zentren im Land entlastet werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag, nachdem sich die Landesregierung mit Verbänden und Kommunen abgestimmt hatte. Die Bescheinigung des Arbeitgebers hat demnach die gleiche Gültigkeit wie die eines Test-Zentrums oder einer Apotheke. Die Landesregierung legte zudem fest, dass ein Selbsttest vor Ort, also etwa beim Friseur oder vor dem Termin-Shopping in einem Geschäft, nur dort gilt, wo er durchgeführt wird, nicht aber für nachfolgende Termine. Viele Geschäftsleute hatten es in den vergangenen Tagen abgelehnt, Test-Bescheinigungen für ihre Kunden auszustellen, weil sie dies nicht leisten können.

Mit dem Piktogramm einer Spritze wird auf einem Gehweg auf das Impfzentrum in Osnabrück hingewiesen. © dpa-Bildfunk Foto: Friso Gentsch

Während mancherorts die Impfzentren über Ostern nahezu durchgängig geöffnet sind, bleiben sie in Rostock und im Kreis Mecklenburgische Seenplatte geschlossen.

Corona-Testpflicht wird ausgeweitet

Von kommenden Dienstag an wird die Testpflicht in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet. Mit Ausnahme Rostocks ist dann ein negativer Test auch für das Shoppen notwendig. Dies ist bereits für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetikstudios notwendig. Kunden müssen laut Gesundheitsministerium maximal 24 Stunden vor dem Termin einen Corona-Test gemacht haben – entweder in der Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder mit einem Selbsttest vor Ort. Laut Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) gibt es im Land rund 200 Stellen für kostenlose Schnelltests. Deren Zahl soll erhöht werden. Der Landesapothekenverband hatte von zu wenigen Schnelltests berichtet. „Den Bedarf können wir noch nicht abdecken“, sagte Axel Pudimat, Vorsitzender des Landesapothekenverbandes.

Impftermin online oder bei der Hotline

Mecklenburg-Vorpommern öffnet zudem die Impfung mit AstraZeneca für alle Bürger ab 60 Jahren. Dabei spielt die Prioritätsgruppe keine Rolle mehr. Termine können online oder über die Hotline vereinbart werden. Das Land folgt einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und wird AstraZeneca nur noch bei Personen einsetzen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Wer jünger ist und bereits einen Impftermin hat, soll mit BioNTech oder Moderna geimpft werden – auch wenn es bereits die zweite Impfung ist und bei der ersten AstraZeneca verwendet wurde.

Impfung beim Hausarzt

Außerdem werden Hausärzte unmittelbar nach Ostern stärker bei den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus einbezogen. Sie können dann in eigener Regie auch Menschen impfen, die mindestens 60 Jahre alt sind und keiner bevorzugten Prioritätsgruppe angehören. Dafür sollen die Ärzte in der kommenden Woche von Land 31.000 Dosen des Astrazeneca-Wirkstoffs erhalten und vom Bund weitere 20.000 Dosen. Schwesig appellierte vor Beginn der Osterfeiertage an die Bevölkerung, die Corona-Schutzbestimmungen auch bei Treffen in der Familie einzuhalten. Die neue Virus-Variante sei hoch ansteckend und immer mehr Infizierte müssten in Kliniken behandelt werden. „Der Großteil der Ansteckungen findet im privaten Bereich statt. Hier kann Politik und hier will Politik nicht reinregieren. Hier setzen wir auf Ihre eigene Vernunft“, sagte Schwesig. Die Einhaltung der Reisebeschränkungen für Auswärtige werde jedoch streng kontrolliert.

Landräte und OBs können Ausgangssperren lokal begrenzen

Ein weiterer Beschluss: Die Landräte und Oberbürgermeister können ab sofort Ausgangssperren lokal begrenzt festlegen. Sie müssen nicht mehr für den gesamten Landkreis gelten. Ausgangssperren greifen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 und einem diffusen Infektionsgeschehen. Die Landesregierung hat den entsprechenden Passus in der Landesverordnung geändert.