Schnelltests „nicht zuverlässig“: Landes-Anwälte mit brisanter Aussage
14. April 2021Corona-Schnelltests spielen bei der Absicherung der Öffnungsschritte in der Pandemie eine wesentliche Rolle. Nun hat eine Aussage der Anwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern in einem Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Greifswald für Aufsehen gesorgt. Sie zweifelten deren Nutzen an. Das wirft Fragen auf.
Die Debatte um den Nutzen und Sinn der Corona-Schnelltests geht in eine neue Runde. Angefeuert wird sie vom Land Mecklenburg-Vorpommern selbst, genauer von seinen Anwälten. Diese haben in einem Verfahren um das Beherbergungsverbot vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald die Schnelltests als nicht sehr zuverlässig bezeichnet. Die entsprechende Stellungnahme liegt dem NDR in Auszügen vor. In dem Verfahren haben rund 50 Vermieter von Ferienwohnungen und – häusern beim OVG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um sowohl das Beherbergungsverbot als auch das Einreiseverbot für touristische Gäste zu stoppen.
Schnelltests wesentlich zur Absicherung der beschlossenen Öffnungsschritte
Die Argumentation der Anwälte ist politisch brisant. Denn die Schnelltests sind momentan in der Pandemie das Mittel der Wahl, mit denen die Öffnungsschritte abgesichert werden sollen. So ist ohne ein negatives Schnelltest-Ergebnis weder das Shoppen möglich, noch der Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Auch in Schulen werden die Kinder fortlaufend getestet. Neuerdings müssen auch die Unternehmen ihren Arbeitnehmern einen Test anbieten.
„Schnelltests von vornherein nicht sehr zuverlässig“
Wenn nun aber die Anwälte des Landes vor dem OVG argumentieren, „dass die wohl allenfalls verwendbaren Schnelltests von vornherein nicht sehr zuverlässig sind“, wie es in der Stellungnahme heißt, dann wirft das viele Fragen auf. Die Anwälte des Landes untermauern ihre Argumentation mit Studien, die belegen, dass nur sechs von zehn Corona-Infektionen mit den Schnelltests erkannt werden. Noch schlechter sei die Zuverlässigkeit der Tests bei Infektionen ohne Symptome. Da liege die Trefferquote sogar unter 40 Prozent. Die Schnelltests als geeignetes Mittel, um einen Weg aus dem Beherbergungsverbot zu ermöglichen, schließen die Anwälte zumindest aus.
Vermieter-Anwältin spricht von „politischer Schizophrenie“
Diese Aussagen wurden von den Vermietern mit gespitzten Ohren zur Kenntnis genommen. Einer von ihnen, Oliver Roeber aus Sassnitz auf Rügen, sagte, er könne sich nur wundern. Was für Schulen, Friseure und Einkaufszentren gut genug sei, solle bei einreisenden Touristen auf einmal nicht mehr funktionieren. Die Anwältin der Gruppe der Vermieter bezeichnete das Ganze „politisch schizophren“: Überall würde der Einsatz von Schnelltests gefordert, aber sich gleichzeitig geweigert, diese für echte Öffnungsschritte aus der Krise einzusetzen. Dem Ausgang des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald sieht die Anwältin optimistisch entgegen.
Gesundheitsministerium: Aussage der Anwälte verkürzt wiedergegeben
Das Gesundheitsministerium widersprach der Argumentation der Vermieter. Diese hätten die Darstellung der Anwälte des Landes verkürzt wiedergegeben. Die Tests seien ein Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Dass Schnelltests keine 100-prozentige Sicherheit bringen würden, sei nicht neu. Trotzdem werde das Land weiterhin an den Schnelltests festhalten und die Linie verfolgen: Testen, Impfen, Schützen.
Entscheidung möglicherweise schon in einigen Tagen
Darüber hinaus hat sich Landeswirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) inzwischen bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für Hilfen für die Privatvermieter eingesetzt. Auch das ist Teil des Eilantrages der Vermieter. Die Sprecherin des Gerichtes, Dorothea ter Veen, sagte, der Senat würde sich bemühen, zeitnah zu entscheiden. Die Antragsteller hoffen auf eine Entscheidung schon in den kommenden Tagen. Allerdings hat ein Eilverfahren kein zeitliches Limit.