Seit Mitternacht harter Lockdown in MV
19. April 2021Seit Mitternacht gilt in Mecklenburg-Vorpommern der harte Lockdown. Viele Geschäfte müssen wieder schließen, Kitas und Schulen haben nur noch Notbetreuung. Zudem werden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft.
Schulen, Kitas, Museen, Bibliotheken und die meisten Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern müssen von heute an geschlossen bleiben. Friseure, Baumärkte, Blumen- und Büchergeschäfte dürfen dagegen geöffnet bleiben, ebenso der Lebensmittelhandel, Banken, Drogerien und Apotheken. Die neue Verordnung, die am Freitag vom Landtag beschlossen worden war, soll zunächst bis zum 11. Mai gelten. Wenn die Infektionszahlen unter die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sinken, soll die geltende Notbetreuung aufgehoben und Kitas und Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Am Sonntag hatte die Inzidenz bei 150,2 gelegen. Der bisher höchste Wert war am Donnerstag mit rund 158 erreicht worden.
Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper, Kleingartenpächter, Bootseigentümer: Frist bis Freitag
Private Treffen sind nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands gestattet. Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper von außerhalb des Bundeslandes dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Wer aus einem anderen Bundesland kommt und einen Zweitwohnsitz im Nordosten hat, muss diesen bis spätestens kommenden Freitag (23. April) verlassen. Das gilt laut Landesregierung auch für Dauercamper, Kleingartenpächter sowie Bootseigentümer aus anderen Bundesländern. Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern und die Beherbergung Reisender sind generell untersagt.
Notbetreuung in Kitas
Die Kindertagesstätten haben von Montag ebenfalls geschlossen. In Schulen dürfen nur noch Abschlussklassen in den Präsenzunterricht. Für Kita-Kinder und jüngere Schüler bis Klasse sechs gibt es eine Notbetreuung. Anspruch auf die Notfallbetreuung haben laut Sozialministerium etwa Alleinerziehende oder Eltern, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet. Dazu zählt beispielsweise der Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Feuerwehr und Schulen. In vielen Regionen des Landes gilt zudem eine nächtliche Ausgangssperre, etwa in Schwerin und in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Auch Teile des Landkreises Rostock sind betroffen.
Härtefall-Regelung für Fahrschüler
Für Fahrschüler soll es derweil Härtefallregelungen geben. Wenn der Fahrunterricht für die Ausbildung von Berufskraftfahrern zwingend nötig ist, darf dieser noch stattfinden. Auch wenn Fahrschüler nur knapp vor der praktischen Fahrprüfung stehen, dürfen sie diese in den kommenden Tagen noch machen, sagte Verkehrsminister Christian Pegel (SPD). Mit der Übergangsfrist sollen diejenigen, die schon die zweite oder dritte Unterbrechung ihrer Fahrausbildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten. Die Härtefallregelung gilt auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen sowie deren Verlängerung.