Finanzminister Geue hält an Schuldenbremse fest
21. November 2023In der Debatte um die Aufweichung der Schuldenbremse geht Finanzminister Heiko Geue auf Distanz zu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD). Anders als die Regierungschefin rät der Finanzminister zu Zurückhaltung in der Frage.
Das sogenannte Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts löst weiter Turbulenzen aus. Der Ampel-Koalition in Berlin fehlen 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, weil die Richter meinen, dieses Geld hätte nicht einfach aus dem Topf zur Bekämpfung der Corona-Pandemie „umgewidmet“ werden dürfen. Eine Folge: Möglicherweise spart der Bund auch bei seinen Finanzzusagen für die Länder. In Schwerin rechnen die Experten weiter und warten auf klärende Hinweise aus Berlin.
Geue will Gespräche mit dem Bund
Finanzminister Geue saß am Montagnachmittag mit seinen Fachleuten zusammen. Danach gab er sich besorgt. Möglicherweise kürze der Bund bei seinen Zusagen für den Aufbau der Wasserstoff-Wirtschaft als Speicher für Erneuerbare Energie. Knapp 400 Millionen Euro sind zusagt für den klimafreundlichen Umbau der Industrie, das Land schießt 168 Millionen dazu. Geue setzt auf Gespräche Anfang nächster Woche. „Es ist noch nicht klar, was der Bund macht“, sagte Geue.
Keine Aufweichung der Schuldenbremse
In einer Sache hat sich der Finanzminister aber schon festgelegt: Er ist gegen eine schnelle Aufweichung der Schuldenbremse und stellt sich damit gegen eine Forderung der SPD-Bundesspitze und seiner Chefin. Ministerpräsidentin Schwesig hatte gleich nach dem Urteil aus Karlsruhe neue Schuldenregeln gefordert – für sogenannte Zukunftsinvestitionen beispielsweise bei Digitalisierung und Bildung. Das käme einer Aufweichung der Schuldenbremse gleich. Im Land dürfen laut Verfassung aber nur in wirtschaftlichen und anderen Krisenzeiten Kredite aufgenommen werden. Geue meint, bei diesen Regeln sollte es vorerst bleiben.
Geue: „Urteil ernst nehmen“
Bevor es eine Debatte über die Schuldenbremse gebe, müsse auch das Land zuerst die wichtigsten Aufgaben festlegen, dabei müsse auch darüber nachgedacht werden, welche Dinge nicht mehr finanziert werden, nötig sei auch Bürokratie-Abbau. Erst, wenn dann noch Geld fehle, könne über „Zukunftsinvestitionen in der Schuldenbremse“ gesprochen werden. „Wir sollten das Urteil ernst nehmen“, meinte Geue. Er erinnerte daran, dass für eine Änderung der Schuldenbremse eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig sei. „Diese Mehrheit sehe ich im Landtag überhaupt nicht“, sagte der Finanzminister.
Landesrechnungshof steht hinter Geue
Der Landesrechnungshof stützt die Position des Ministers. Die obersten Finanzkontrolleure hatten schon in der vergangenen Woche erklärt, „die mahnenden Worte des Bundesverfassungsgerichts sollte die Landesregierung als Aufforderung verstehen, sich Gedanken über einen Konsolidierungskurs zu machen“. Die Entscheidung biete jedenfalls „keinen Raum, weitere kreative Wege zur Umgehung oder gar Abschaffung der Schuldenbremse zu finden“. Schwesigs Staatskanzlei teilte auf Anfrage mit, es sei derzeit nicht daran gedacht, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Das heißt, es bleibt vorerst nur beim Vorschlag, die Schuldenbremse aufzuweichen. Es ist nicht daran gedacht, neue Schuldenregeln in die Landesverfassung zu schreiben.
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