Corona-Regeln in MV: Was Sie jetzt über das Testen wissen müssen

Corona-Regeln in MV: Was Sie jetzt über das Testen wissen müssen

25. November 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 25.11.2021 18:46 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Andrang auf Testzentren. Corona-Schnelltests können aber beispielsweise auch von Arbeitgebern beglaubigt werden. Hier gibt es Informationen zur aktuellen Testpflicht.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung die Corona-Ampel zuletzt Mitte November geändert. Dabei wurde auch die Testpflicht angepasst. Je nach Stufe des Landes, eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gelten nach einem Ampelsystem unterschiedliche Testpflichten.

Wo gilt die Testpflicht?

Es gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr. Dort haben Menschen Zugang, die geimpft, genesen oder getestet sind. Außerdem muss beim Besuch in einem Alten- und Pflegeheim sowie in ähnlichen stationären Einrichtungen ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die Testpflicht in Schulen besteht weiterhin.

Aktuell gilt landesweit auch die 2G-Plus-Regel. Dabei müssen Genesene und Geimpfte einen tagesaktuellen Test vorweisen, wenn sie Zugang zu einem Bereich haben wollen, in dem die Regel gilt:

  • dem Innenbereich der Gastronomie, Veranstaltungen, Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes) und Messen
  • im Erwachsenensport für Zuschauer, Sportler im Amateurbereich und für Zuschauer im Profisport
  • für Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Theater, Kinos, bei Konzerten, in kulturelle Ausstellungen und Museen
  • bei Treffen von Chören und Musikensembles,
  • in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten
  • auf Innenspielplätzen und bei anderen Indoor-Freizeitaktivitäten, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios
  • in Spielbanken und Spielhallen
  • bei körpernahen Dienstleistungen (davon sind Friseure und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen ausgenommen)
  • in soziokulturellen Zentren.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, haben zu diesen Bereichen keinen Zugang.

Brauche ich einen Test, um Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen zu können?

Ja, wer nach Mecklenburg-Vorpommern einreist und in einer Beherbergungstätte bleiben möchte, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Ab Ampelstufe „gelb“ im Landkreis oder der kreisfreien Stadt werden von den Gästen außerdem zwei Tests pro Woche (alle drei Tage) gefordert.

Was bedeutet 3G?

3G bedeutet, Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Das heißt, es müssen sich Personen testen, die weder geimpft noch genesen sind.

Was bedeutet 2G-Plus?

Gilt die 2G-Plus-Regel, müssen auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen Corona-Test vorzeigen, wenn sie Zugang zu öffentlichen Innenräumen haben wollen, in denen die Regel gilt. Es muss kein PCR-Test sein. Ein beglaubigter Schnelltest genügt.
Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, haben zu den Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, keinen Zugang.

Wo kann man sich testen lassen?

Das geht beispielsweise in offiziellen Testzentren des Landes oder in einigen Apotheken. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriunms räumte ein, dass die Teststrukturen noch nicht ausreichen und stärker ausgebaut werden müssen. Dies soll in den kommenden Tagen passieren.
Corona-Tests können aber auch von Arbeitgebern und Cafés oder Restaurants beglaubigt werden. Dazu müssen diese ein Formular ausfüllen, das auf der Seite der Landesregierung zu finden ist. Dabei können die Corona-Tests auch von den Testwilligen selbst mitgebracht werden. Der Test muss jedoch vor den Augen der kontrollierenden Person durchgeführt werden.
Ob die Betriebe diesen Service anbieten, können sie selber entscheiden. Zum Beglaubigen gehört nämlich auch eine Dokumentationspflicht.

Kosten Corona-Tests Geld?

Jeder Bürger kann sich seit dem 13. November in offiziellen Teststationen wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Laut Verordnung hat dann jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Wird ein weiterer Test gebraucht, hängt es von den kommunalen Vorgaben ab, ob diese auch kostenfrei sind.

Müssen sich auch Kinder und Jugendliche testen lassen?

Kinder unter 7 Jahren müssen sich nicht testen lassen. Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren müssen einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wenn sie Zutritt zu einem Bereich haben wollen, in dem 2G oder 2G-Plus gilt.

Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt diese Regelung nur bis zum Ende des Jahres. Danach haben sie bei 2G und 2G-Plus nur noch Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Kinder, die an Schulen getestet werden, können sich ihren Test beglaubigen lassen. In der Praxis reicht in Einzelfällen laut verschiedenen Veranstaltern/Anbietern auch ein Schülernachweis, um Zutritt zu bekommen.